Page 225 - Handbuch HR-Management
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HANDBUCH HR-MANAGEMENT
Kapitel 4.12 / Abgesichert arbeiten
Strategie für seine Altersvorsorge beraten lassen möchte, bekommt diesen Service heute nicht mehr kostenlos. Das Nullzinsumfeld erfordert mehr Eigeninitiative, Finanzmarktwissen und Besonnenheit, um rentabel und nachhaltig Vor- sorge zu betreiben. Die Probleme der Nied- rigzinsphase bekommt man mit der richtigen Geldanlage an den Finanz- und Aktienmärkten in den Gri . Soziale Netzwerke für Anleger kön- nen Kleinanlegern helfen, die Anlagestrategien von Pro s nachzuvollziehen. Wer an den Kapi- talmärkten und an den Börsen einfacher partizi- pieren möchte, sollte sich nach Investments um- schauen, die die großen Indices abbilden. Der Dax etwa zeigt über längere Anlagezeiträume stets eine sehr gute Entwicklung auf. Allein zwi- schen 2004 und 2016 hat er beispielsweise um 144 Prozent zugelegt. Mit den richtigen Produk- ten kann man von der positiven Entwicklung an den Aktienmärkten pro tieren, ist aber dennoch vor Verlusten geschützt.
Quo vadis bAV?
Zu intransparent für viele Arbeitnehmer und verbunden mit einem enormen Verwaltungs- aufwand für Arbeitgeber und Versicherer, so lautet das gängige Urteil über die betriebliche Altersversorgung (bAV). Diese gilt als zweite Säule der Altersversorgung, doch lange nicht jeder Beschä igte pro tiert davon. Um die Rol- le der bAV zu stärken, hat der Gesetzgeber eini- ge Änderungen vorgesehen. Am 1. Januar 2018 tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobi- litätsrichtlinie in Kra . Wechselt ein Anwärter den Arbeitsplatz innerhalb der Europäischen Union, so hat er später im Rentenfall jetzt be- reits nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Leistungen aus der bAV, sofern er das 21. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Ar-
beitgeberwechsels vollendet hat. Vorher musste er noch mindestens 25 Jahre alt sein sowie fünf Jahre im Betrieb gearbeitet haben.
Irrelevant ist dies allerdings für die mehr als 40 Prozent der Arbeitnehmer, die über gar kei- ne bAV verfügen. Vor allem Geringverdiener und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen stehen häu ger ohne Betriebsrente da. Abhilfe schaf- fen soll hier das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die „Nahles-Rente“ soll Unternehmen motivie- ren, eine Betriebsrente überhaupt und  ächen- deckend anzubieten. Zusammen mit den Ge- werkscha en können Unternehmen ein Sozi- alpartnermodell etablieren, welches sie aus der Ha ung entlässt. Zinsen werden also jetzt nicht mehr garantiert, sondern nur noch als Ziel vor- gegeben. Das vorher schon schwer kommuni- zierbare Konstrukt der bAV wird durch eine Methode erweitert, die kaum geeignet ist, Ver- trauen in einen tatsächlichen Wertzuwachs zu scha en. Auch hier gilt es, sich eigenes Wissen anzueignen, um realistische von unrealistischen Zielen unterscheiden zu können. //
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S. 160 S. 203
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